07.06.2023
Genießen Sie die längsten Tage des Jahres auf Amrum zum Last-Minute-Preis!
Liebe Gäste,
Sonnenschein pur ist vorhergesagt für die längsten Tage des Jahres. Wegen einer kurzfristigen Stornierung können wir Ihnen die Wohnung Sophie Eller in der Woche vom 17.06.-25.06.23 zum Last Minute Preis anbieten!
Näheres finden Sie unter der Rubrik Angebote.
Bei Interesse schreiben Sie uns einfach eine kurze email an info@villa-helgoland.de
25.03.2022
Keine Zugangsbeschränkungen mehr bei Beherbergungen zu touristischen Zwecken
Liebe Gäste,
seit dem 19.03.22 bestehen mit Inkrafttreten der aktuellen Landesverordnung keine Zugangsbeschränkungen (Impfnachweise, Coronatests usw.) mehr, wenn Sie nach Amrum reisen möchten. Wir hoffen sehr, dass das in der Zukunft auch so bleibt!
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
02.03.2022
Ab dem 03.03.2022 gilt wieder die 3G- Regel bei Übernachtungen zu touristischen Zwecken
Liebe Gäste,
ab Donnerstag, 03.03.2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesverordnung, die für die Beherbergung und den Reiseverkehr zu touristischen Zwecken folgendes regelt:
- es gilt die sog. 3G-Regel, d.h. Sie benötigen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. über den Genesenenstatus; alternativ müssen Sie täglich einen negativen Test aus einem Testzentrum vorlegen
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier.
Sollten Sie demnächst einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann übersenden Sie uns bitte vor Ihrer Anreise folgende Dokumente an info@villa-helgoland:
- Nachweis über den vollständigen Impfschutz bzw. den Genesenenstatus (Impfzertifikat) oder alternativ ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum
- eine Kopie des Personalausweises jeder mitreisenden Person
- sollten Sie ungeimpft sein, müssen Sie täglich ihr negatives Testergebnis per email an uns senden
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
115.12.2021
Ab Mittwoch, 15.12.21, gilt die 2G+ Regel bei Übernachtungen zu touristischen Zwecken
Liebe Gäste,
ab Mittwoch, den 15.12.2021 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesverordnung, die für die Beherbergung zu touristischen Zwecken folgendes regelt:
- alle Gäste müssen über einen vollständigen Impfschutz bzw. Genesenenstatus verfügen
- zusätzlich muss ein negativer Antigenschnelltest (nicht älter als 24 h) oder alternativ ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 h) bei Anreise vorgelegt werden
- ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die neben einer vollständigen, dokumentierten Grundimmunisierung auch über eine dokumentierte Auffrischungsimpfung („Booster“) verfügen, die mindestens 14 Tage zurück liegt
- minderjährige schulpflichtige Kinder müssen die Schulbescheinigung über regelmäßige Antigentests in der Schule vorweisen sowie zusätzlich einen negativen Antigentest (nicht älter als 72 h); dieser Antigentest kann auch unter Aufsicht eines Sorgeberechtigten als Selbsttest durchgeführt und entsprechend der Selbstauskunft bescheinigt werden
- Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sind von den o.g. Voraussetzungen befreit
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier.
Sollten Sie demnächst einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann übersenden Sie uns bitte vor Ihrer Anreise folgende Dokumente an info@villa-helgoland:
- Nachweis über die vollständige Grundimmunisierung bzw. den Genesenenstatus (Impfzertifikat)
- eine Kopie des Personalausweises jeder mitreisenden Person
- den negativen Testnachweis oder alternativ das Zertifikat über die Boosterimpfung
- bei schulpflichtigen Kindern die Testbescheinigung der Schule sowie die Selbstauskunft über den negativen Schnelltest (< 72 h vor Anreise)
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
19.11.2021
Ab Montag, 22.11.21, gilt die 2G-Regel bei Übernachtungen zu touristischen Zwecken
Liebe Gäste,
ab Montag, den 22.11.2021, gilt in Schleswig-Holstein, dass Übernachtungen zu touristischen Zwecken ausschließlich für Geimpfte und Genese erlaubt sind. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können (ärztliches Attest) sowie Kinder. Für diese Personen besteht eine regelmäßige Testpflicht. Genauere Informationen werden in den nächsten Tagen folgen.
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier.
Sollten Sie demnächst einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann übersenden Sie uns bitte vor Ihrer Anreise den 2G-Nachweis aller mitreisenden Personen an info@villa-helgoland.de.
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
10.09.2021
Die neue Landesverordnung ab dem 20.09.21 ermöglicht weitreichende Lockerungen durch 3G-Regel
Liebe Gäste,
- Ab dem 20. September gilt außer für geimpfte und genesene Personen eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) in Innenbereichen
• bei Veranstaltungen und Festen,
• bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege),
• in Freizeit- und Kultureinrichtungen (Ausnahme Bibliotheken) und Einrichtungen außerschulischer Bildung,
• im Sport (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
• in Gaststätten,
• bei Reiseverkehren zu touristischen ZweckenIn Beherbergungsbetrieben müssen Gäste bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen.
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (7. Geburtstag) sind von der Testpflicht bei der Nutzung von Angeboten ausgenommen. Eine Ausnahme gilt ebenso für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden. - neu ist, dass der Antigentest oder PCR-Test auf Amrum NICHT mehr wiederholt werden muss
- unter Einhaltung der 3 G-Regel entfällt z.B. die Maskenpflicht und das Abstandsgebot in der Innengastronomie
Wir freuen uns, dass die Landesverordnung uns weitere große Schritte zur Rückkehr in die Normalität ermöglicht!
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier.
Sollten Sie demnächst einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann übersenden Sie uns bitte vor Ihrer Anreise den 3G-Nachweis aller mitreisenden Personen an info@villa-helgoland.de.
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“ inklusive einer Auflistung aller Test-Stationen: corona infoblatt
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
21.08.2021
Ab dem 23.08.21 gilt u.a. wieder eine Testpflicht für die Innengastronomie bei Ungeimpften
Liebe Gäste,
- Ab dem 23. August gilt außer für geimpfte und genesene Personen eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) in Innenbereichen
• bei Veranstaltungen und Festen,
• bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege),
• in Freizeit- und Kultureinrichtungen (Ausnahme Bibliotheken) und Einrichtungen außerschulischer Bildung,
• im Sport (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
• in Gaststätten,
• bei Reiseverkehren zu touristischen ZweckenIn Beherbergungsbetrieben müssen Gäste bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test und während des Aufenthalts spätestens alle 72 Stunden einen entsprechenden Test vorlegen.
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (7. Geburtstag) sind von der Testpflicht bei der Nutzung von Angeboten ausgenommen. Eine Ausnahme gilt ebenso für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier.
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“ inklusive einer Auflistung aller Test-Stationen: corona infoblatt
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
19.07.2021
Neue Landesverordnung sieht weitere Lockerungen für Ihren Amrumurlaub vor
Liebe Gäste,
- Sie benötigen einen negativen Corona-Test vor Anreise (Antigenschnelltest oder PCR-Test max. 48 h alt)
- Selbsttests werden nicht akzeptiert
- vollständig Geimpfte oder vollständig Genese sind von der Testpflicht ausgenommen
Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung entfallen somit die Antigentests für den Zutritt zur Innengastronomie. Auch müssen auf Amrum selber keine Coronatests mehr nach Anreise routinemäßig durchgeführt werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier.
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“ inklusive einer Auflistung aller Test-Stationen: corona infoblatt
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
12.05.2021
Modellregion Nordfriesland wird ab 17.05.21 in Landesverordnung überführt
Liebe Gäste,
- Sie benötigen einen negativen Corona-Test vor Anreise (Antigenschnelltest oder PCR-Test max. 48 h alt)
- auf Amrum müssen alle 72 h negative Corona-Testergebnisse dem Vermieter vorgelegt werden; Zeitspanne von 72 h gilt vom Zeitpunkt des Coronatests vor Anreise
- für den Zugang zur Gastronomie in Innenräumen benötigen Sie weiterhin einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 h ist
- vollständig Geimpfte oder vollständig Genese sind von der Testpflicht ausgenommen
Weiterhin tritt ab dem 17.05.21 wieder die Bäderregelung in Kraft, d.h. die Lebensmittelläden haben dann auch wieder an Sonn- und Feiertagen geöffnet.
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie hier.
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“ inklusive einer Auflistung aller Test-Stationen: corona infoblatt
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
07.05.2021
Neue Informationen zum Amrumurlaub in der Modellregion und darüber hinaus
Liebe Gäste,
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
20.04.2021
Die Villa Helgoland nimmt am Modellprojekt der Region Nordfriesland teil
Liebe Gäste,
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
11.04.2021
Urlaub auf Amrum ab dem 01.05.21 wieder möglich!
Liebe Gäste,
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
26.03.2021
Beherbergungsverbot für Schleswig-Holstein bis zum 11.04.2021 verlängert
Liebe Gäste,
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
06.01.2021
Beherbergungsverbot für Schleswig-Holstein gilt bis einschließlich 31.01.2021
Liebe Gäste,
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
24.10.2020
Beherbergungsverbot für Schleswig-Holstein außer Kraft gesetzt
Liebe Gäste,
am 23.10.2020 wurde das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein für Einreisende aus Covid-19-Hochinzidenzgebieten vom Oberverwaltungsgericht Schleswig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass von jetzt an alle Gäste aus Deutschland ohne Einschränkungen nach Amrum reisen können. Die Vorlage eines negativen Coronatests ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr notwendig.
Wir bitten Sie, während Ihrer Anreise und Ihres Aufenthaltes auf der Insel Amrum sich ausnahmslos an die geltenden AHA-Regeln zu halten und dazu beizutragen, dass die einheimische Bevölkerung auf Amrum vor der Weiterverbreitung des Coronavirus so weit es geht geschützt bleibt. Bitte verbringen Sie die Fährüberfahrt an der frischen Luft an Deck oder – falls Sie mit Ihrem eigenen PKW anreisen – im Auto.
Wir finden, dass gerade in Corona-Zeiten ein Urlaub auf der Insel Amrum in einer Ferienwohnung die beste Möglichkeit ist, sich von dem Alltag zu entspannen, der in diesen schwierigen Zeiten uns allen so viel abverlangt. Genießen Sie die Weitläufigkeit der Insel, stärken Sie Ihr Immunsystem mit langen Spaziergängen an der frischen Luft und genießen Sie den traumhaften Blick auf das Meer aus Ihrer Ferienwohnung in der Villa Helgoland. Cafes und Restaurants auf Amrum haben ausgefeilte Hygienekonzepte, die konsequent umgesetzt werden, so dass Sie auch hier sicher und entspannt genießen können.
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
16.10.2020
Wichtige Informationen für alle kurzfristig anreisenden Feriengäste
Liebe Gäste,
es gibt gute Nachrichten für alle Reisenden aus Risikogebieten/Hochinzidenzgebieten! Seit Freitag, 09.10.20 müssen Einreisende aus Kreisen oder kreisfreien Städten innerhalb Deutschlands mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner einen negativen Coronatest vorweisen können, der nicht älter als 48 h ist. Die bisher obligate Quarantäne im Urlaubsdomizil entfällt somit! Nähere Informationen zur Landesverordnung und den aktuellen Risikogebieten finden Sie hier.
Wo Sie ggf. einen Coronatest durchführen lassen können, erfragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. In NRW können sich z.B. aktuell Reisewillige aus Hotspot-Gebieten kostenlos testen lassen .
Gehört Ihr Wohnort zu einem aktuellen Hochinzidenzgebiet? Hier finden Sie einen einfachen PLZ-Check!
Vor Anreise benötigen wir von jedem Gast (unabhängig davon, ob Sie aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen oder nicht) eine schriftliche Erklärung gemäß Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) unserer Landesverordnung. Das Formular können Sie hier downloaden (Bestaetigung des Gastes laut Ersatzverkuendung) und bitte bis spätestens zum Tag der Anreise an uns per email zusenden.
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
25.06.2020
Aktuelle Informationen zur Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein
Liebe Gäste,
am 24.06.2020 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins eine neue Quarantäne-Verordnung für Reisende aus anderen Bundesländern erlassen.
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
Informationen unserer Landesregierung zu den aktuell geltenden Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein sind hier verfügbar.
20.04.2020
Aktuelle Informationen zur Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein
Liebe Gäste,
am 07.05.2020 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein bekannt gegeben, dass ab dem 18.Mai 2020 wieder Urlaubsreisen auf die wunderschöne Insel Amrum möglich sind!
Es gelten nach wie vor die Hygieneregeln (Abstand, Mundnasenschutz im Supermarkt usw.). Einem Urlaub in den Ferienwohnungen in der Villa Helgoland steht nun jedoch nichts mehr entgegen!
Wir freuen uns sehr, Sie nun endlich wieder als Gäste in der Villa Helgoland willkommen heißen zu können!
Ihre Familie Bauer
Wenn Sie in den nächsten Wochen einen Aufenthalt in der Villa Helgoland gebucht haben, dann finden Sie hier wichtige Informationen hinsichtlich Ihres Amrumurlaubes unter „Coronabedingungen“: Sicher auf Amrum 01
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